Zu den öffentlichen Kampagnen gegen die Bürgerinitiative für den Erhalt der Paul-Gerhardt-Kirche (1. Unterschriftensammlung Halama/Maske in allen evangelischen Gemeinden vom 3.5.07, 2. der Appell von Präses Buß an die gesamte Zivilgesellschaft vom 18.5.07) fügt der Bevollmäch­tigtenausschuss Neustadt-Marien am 27.5.07 eine 3. Aktion hinzu: „an alle Bielefelderinnen und Bielefelder“. Er lässt die Verteilzettel u.a. am Pfingstsonntag vor der Paul-Gerhardt-Kirche an die Gottesdienstbesu­cher verteilen. In dem Aufruf heißt es: “Es ist also an der Zeit, solidari­schen Worten weitere solidarische Taten folgen zu lassen. Darum wer­den für die nächsten Wochen und Monate zahlreiche Aktionen und Veranstaltungen geplant, die die breite Unterstützung der Bielefelder Bevöl­kerung für eine neue Synagoge in der Stadt zum Ausdruck bringen sol­len.“
Diese dreifache Kampagne soll also eine erdrückende Mehrheit gegen die Verteidiger der Paul-Gerhardt-Kirche mobilisieren, die angeblich al­lein die Errichtung einer neuen Synagoge in Bielefeld verhindert“, damit das gute christlich-jüdische Miteinander „in dieser Stadt gefährdet“ und „die historische Chance eines herausragenden Zeichens für die christ­lich-jüdische Verbundenheit auch für die Zukunft verspielt“.

 Obwohl der Vorwurf des Antisemitismus’ von kirchenleitender wie auch von jüdischer Seite als unbegründet zurückgenommen wurde (Presseerklärung Buß/Brandt am 18.5.07), sickert diese Unterstellung doch wieder durch mit dem Hinweis auf einen „offenen und latenten Antisemitismus“, der durch das Verhalten der „Besetzer“ zu befürchten sei. Es ist offenbar zu verführerisch, diese Waffe zu verwenden, mit der man den Anderen in der Öffentlichkeit wirksam diffamieren und erledigen kann. Man merkt in der `Hitze des Gefechts` offensichtlich gar nicht, dass die Behauptung, die Paul-Gerhardt-Leute seien „gegen eine neue Synagoge in Bielefeld“ eine glatte Unwahrheit und eine bösartige Verleumdung ist.
Wahr ist, dass die Paul-Gerhardt-Gemeinde von Anfang an für eine neue Synagoge war und ist, und zwar als Neubau, der von vornherein den li­turgischen und architektonischen Bedingungen des Synagogen-Gottes­dienstes entspricht, wofür die P.-G.-Gemeinde mehrfach ihr eigenes Grundstück neben der Kirche angeboten hat. Sie wehrt sich lediglich ge­gen den Verkauf und Umbau Ihrer Kirche, in der bis jetzt ein lebendiges Gottesdienst- und Gemeindeleben stattfindet.
Auch weitere Behauptungen in dem Papier des Bevollmächtigten–Aus­schusses Neustadt sind richtig zu stellen:
 
 
1)  Kirchmeister Geller und 4 weitere Bevollmächtigte der Paul-Gerhardt-Gemeinde traten im Winter 2005 nicht deshalb zurück, weil die jüdische Kultusgemeinde sich als Käufer anbot, sondern weil bei den Fusionsverhandlungen mit Neustadt-Marien zugesagt worden war, ein Verkauf der Kirche wäre erst dann notwendig, wenn die Gemeinde die Unterhaltskosten nicht mehr aufbringen könne. Es ging also nicht um die Ablehnung eines bestimmten Käufers, son­dern um den Erhalt der Kirche für das Gemeindeleben (im Protokoll steht „längstmöglich“).
2)  Obwohl durch die Sammlung schriftlicher Zusagen die Aufbringung der erforderlichen Unterhaltskosten für die nächsten Jahre gesichert wurden, ist dies nie berücksichtigt worden (wie z.B. in dem erfolgrei­chen Modell Kreuzkirche, Sennestadt), sondern in dem Bevollmäch­tigten-Ausschuss-Papier wird beleidigend behauptet „der Kauf einer Synagoge werde vehement verhindert, um die besetzte Kirche dann für eine Turnhalle oder ein Restaurant freiwillig zu räumen“.
3)     Der Bevollmächtigtenausschuss Neustadt-Marien ist kein gewähltes Presbyterium, sondern ein Gremium, das nach dem Rücktritt von 5 Paul-Gerhardt-Vertretern im Dezember 2005 durch “Bestellung” von 1 neuen Bevollmächtigten gebildet wurde - bis zur nächsten Presbyterwahl. In Art. 83 KO heißt es dazu: “Sie haben insbesondere die Wahl der Presbyterinnen und Presbyter vorzubereiten und durchzuführen”. Es wäre gut gewesen, wenn der Bevollmächtigten-Ausschuss diese seine vordringliche Aufgabe auch sogleich ausgeführt hätte, zumal in der herrschenden gespannten Situation. Stattdessen wählten man die 2. in Art. 83 KO vorgesehene Möglichkeit, den Ausschuss bis zur nächsten turnusmäßigen Presbyterwahl (also bis 2008) im Amt zu belassen. So konnte der Ausschuss vom 24.1.06 an Beschlüsse fassen und Maßnahmen ergreifen, die konsequent gegen die Interessen und den erklärten Willen des Paul-Gerhardt-Bezirks gerichtet waren, denn das eine zu-optierte Ausschussmitglied war der einzige aus dem Bezirk Paul-Gerhardt, der die Position von Neustadt-Marien vertrat.             

So sieht die “demokratische Legitimation” des Bevollmächtigtenausschusses und aller seiner Bschlüsse de facto aus.

Die behauptete ausreichende Anhörung der Gemeinde sah so aus: Am 22.01.06 fand eine im Gemeindebrief angekündigte Gemeinde­versammlung beider Bezirke im Neustädter Gemeindehaus mit dem Thema: Zukunft der Paul-Gerhard-Kirche statt. Ergebnis: 54 für den Erhalt, 36 für den Verkauf, 15 Enthaltungen.
Dennoch: Einberufung des Bevollmächtigten-Aussschusses zum 24.01.06, Beschluss: „Die Verkaufsverhandlungen mit der jüdischen Kultusgemeinde werden zügig weitergeführt“.
4)    Um nicht ständig falschen Vorstellungen ausgeliefert zu sein, ist drin­gend zu empfehlen, den Leserbrief von Frau Brigitte Decker (WB vom 22.05.07) zu lesen. Sie ist seit langem Mitglied der Gesellschaft für christlich-jüdische Zusammenarbeit, gründliche Kennerin der Bielefelder jüdischen Geschichte und hat sich durch die Errichtung des Mahnmals „Jede und jeder Ermordete hat einen Namen“ am Hauptbahnhof um die Bewusstmachung der NS-Verbrechen an den Juden verdient gemacht. Dem Brief von Frau Decker ist zu entneh­men, dass wohl kein Zeitdruck für den Umzug der jüdischen Ge­meinde in größere Räume besteht. Sie bittet die Kirchenleitung, die Zeit zu nutzen, die Betroffenen in den Prozess einzubeziehen. – In Gesprächen mit jüdischen Menschen war zu hören, dass sie sich in Bielefeld wohlfühlen und hier eine zweite Heimat gefunden haben, auch ohne eine „evangelische Kirche“ als Synagoge zu bekommen.
       Außerdem haben jüdische Mitbürger öffentlich erklärt, dass sie ent­schieden gegen die  Umwandlung der Paul-Gerhardt-Kirche in eine Synagoge sind (NW v. 17.2.2006 und ebenso WB v. 29.3.07).
       Die Bürgerinitiative ist aber nach wie vor für eine neue Synagoge in Bielefeld, wenn sie von der jüdischen Bevölkerung gewünscht wird; entweder als Neubau (s.o.) oder durch Umwidmung einer leerstehenden Kirche.
5)    In einer Stellungnahme der Kreissynode Siegen (Als Anzeige in NW    u. WB v. 2.6.2007) wird in Punkt 1 behauptet, die Paul-Gerhardt-Kirche würde nicht mehr genutzt. Das entspricht nicht dem wahren Sachverhalt. Jeder kann sich davon überzeugen durch den Besuch der täglichen Bibel- und Gebetsandachten und den sonntäglichen Gottesdiensten in der Paul-Gerhardt-Kirche. — Das ist ja der Grund der Verkaufsgegner dafür, dass sie sich gegen die Schließung der Kirche wehren, weil in ihr noch ein reges gottesdienstliches Leben stattfindet. Ihr Hinweis auf andere Möglichkeiten der Errichtung einer Synagoge (Neubau oder Umwidmung einer wirklich nicht mehr ge­nutzten Kirche) wird konsequent ignoriert. Man fragt sich nach den  Gründen.
In Punkt 2 wird indirekt wieder der Vorwurf des Antisemitismus er­hoben.
Außerdem wird der Bevollmächtigtenausschuss Neustadt-Marien mit der „Gemeinde“ gleichgesetzt, während die „Besetzer“ eine kleine Gruppe von Renitenten darstellen soll. In Wahrheit repräsentieren die „Besetzer“ bzw. die Bürgerinitiative die Mehrheit des Paul-Ger­hardt-Bezirkes, was sich an der Teilnehmerzahl der Andachten und Gottesdienste seit dem 25.3.07 unschwer feststellen lässt.
Es wäre gut, wenn sich Beurteiler von außen, die über keine genaue Sachkenntnis der örtlichen Gegebenheiten und Vorgänge verfügen, mit ihrem Urteil etwas mehr zurückhalten würden.
6)    Seit Ende Mai läuft eine weitere Kampagne gegen die Verteidiger der Paul-Gerhardt Kirche. Ein Professor der Fachhochschule be­zeichnet in einem im Internet verbreiteten Aufsatz die Kirchenbeset­zer als „Deutsche Christen“ (neue Glaubensbewegung innerhalb des “Deutschen Evangelischen Kirchenbundes”, die ab April 1933 die NS-Weltanschauung in der Kirche durchsetzen wollten). Außerdem beauftragte er seine Studierenden, im Paul-Gerhardt-Bezirk antisemitische Äußerungen aufzuspüren. Er nennt das eine Maßnahme zur „politischen Bildung“.  
7)  Gespräche mit der Superintendentin wurden von mehreren Theolo­gen aus der Gemeinde erbeten und auch gewährt. Sie führten aber nicht zu einer Annäherung der Standpunkte. Ein Kompromiss war nicht im Blick; demzufolge wurde auch das Angebot einer Bundes­tagsabgeordneten für eine Vermittlung durch einen neutralen Medi­ator abgelehnt. Gleichzeitig liefen weitere schikanöse Maßnahmen durch Mitglieder des Bevollmächtigten-Ausschusses gegen ehren­amtliche Mitarbeiter der Gemeinde, um möglichst vollendete Tatsa­chen zu schaffen.
8)    Da alle Versuche scheiterten, durch Gespräche zu einer Lösung der Kontroverse (vom Sommer 2005 an!) zu kommen, sahen sich die Verteidiger der Kirche gezwungen, den Rechtsweg zu beschreiten und wandten sich an kirchliche Gerichte bzw. Ausschüsse. Als auch dieser Weg zu nichts führte, gründete man einen Verein, um sich unter den Schutz des bürgerlichen Rechts zu stellen. Es war eine Notmaßnahme, die zum Teil in den eigenen Reihen bedauert wurde.
9)    Statt dieses Signal zu verstehen und auf eine für kirchenleitende Or­gane angemessene Weise gemeindenah, geschwisterlich und seel­sorgerlich auf die offenkundige Not einzugehen, reagierte man for­maljuristisch-bürokratisch und erhob Strafanzeige beim weltlichen Gericht gegen die Gemeindeglieder, die sich gegen die willkürlich angesetzte Entwidmung der Kirche nicht anders wehren konnten, als dass sie nach dem Entwidmungsgottesdienst in der Kirche blieben und damit eine endgültige Schließung und das „Aus“ für eine weitere gottesdienstliche Nutzung verhinderten.
10)  Seitdem werden sie als „Besetzer“ diffamiert und kriminalisiert, was ihnen allerdings viel Sympathie und Solidaritätsbekundungen weit über die Gemeinde und über Bielefeld hinaus, sogar von jüdischer Seite eingetragen hat. Die starre Haltung der Amtskirche hat in den Medien inzwischen bundesweit Beachtung gefunden und entspre­chende Kommentare ausgelöst. Der Schaden, der dadurch dem An­sehen der Kirche in der Öffentlichkeit zugefügt wurde, ist bereits be­trächtlich. Weittragende Folgen werden nicht ausbleiben, jedenfalls nicht im Sinne einer „Kirche mit Zukunft“ mit Aufwärtstrend.
Um weiteren Schaden abzuwenden, bittet die Bürgerinitiative dringend um ein Gespräch der Verkaufsbefürworter mit den Verkaufsgegnern – ohne Vorbedingungen auf beiden Seiten – unter der Leitung eines neu­tralen Mediators bzw. einer Mediatorin, um eine Lösung zu finden, die immer noch möglich ist und die den leidigen Streit endlich beendet.
 
Die gemeinnützige Bürgerinitiative
für den Erhalt der Paul-Gerhardt-Kirche e. V.